AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von two S GmbH

Hamburger Str. 8a, 27419 Sittensen, für Online-Lieferung und -Leistungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäfts-/Vertragsbedingungen ergänzen die Verträge von two S, soweit diese keine speziellen, zwischen den Vertragsparteien ausgehandelten Regelungen enthalten. Sie gelten gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer, soweit nicht ausdrücklich auf Abweichungen hingewiesen wird. Die Angestellten und sonstigen Mitarbeiter von two S sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Garantien zu geben.
(2) Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag um einen Rahmenvertrag, so gelten diese AGB auch für jeden Einzelvertrag, der auf der Grundlage des Rahmenvertrages geschlossen wird, wenn Vertragspartner der Einbeziehung nicht widerspricht.
(3) Spätestens mit der ersten Erbringung oder Inanspruchnahme der Leistungen bzw. mit der Lieferung der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen von Vertragspartner unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Durch seine Bestellung gibt Vertragspartner ein Angebot an two S zu den aktuellen Geschäftsbedingungen, Preislisten sowie Liefer- bzw. Leistungsbedingungen ab. two S bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch schriftliche Bestätigung (Brief, Telefax) oder Bestätigung auf elektronischem Weg durch two S, durch Erbringung der Leistung oder durch Zusendung der Ware.
(2) Vertragspartner ist an das Angebot zwei Wochen nach Eingang des Angebots bei two S gebunden.

Widerrufsbelehrung

§ 3 Widerrufsrecht
(1) Soweit diese AGB im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes Anwendung finden, gelten die folgenden Regeln. Fernabsatz umfasst solche Verträge, die ausschließlich mittels Brief, Katalog, Telefon, Telefax, eMail sowie Rundfunk oder Telemediendiensten oder einer Kombination aus diesen Formen abgeschlossen werden.
(2) Handelt es sich bei Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so ist dieser berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, eMail) - oder, wenn Vertragspartner eine Sache vor Fristablauf überlassen wurde - durch Rücksendung der Sache zu widerrufen. Die Frist beginnt nach dem Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform, bei Lieferung von Waren beginnt sie nicht vor dem Tag des Eingangs der Waren bei Vertragspartner. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
(3) Der Widerruf ist zu richten an two S GmbH, Hamburger Str. 8a, 27419 Sittensen, Fax: 04282-59 44-29 , E-Mail: service@twos.de .
(4) Kein Widerrufsrecht besteht in folgenden Fällen:
1. bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Vertragspartner entsiegelt worden sind;
2. bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung vorzeitig, wenn two S mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung von Vertragspartner vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Vertragspartner diese selbst veranlasst hat.

§ 4 Widerrufsfolgen
(1) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann Vertragspartner die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss Vertragspartner insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann Vertragspartner die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Vertragspartner die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
(2) Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Vertragspartner abgeholt. Vertragspartner hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Vertragspartner bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt der Abgabe des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für Vertragspartner kostenfrei. Die Gefahr (Untergang oder Verschlechterung der Ware) für die Rücksendung trägt in jedem Fall two S.
(3) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Vertragspartner mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für two S mit deren Empfang.
(4) Mit Ausübung des Widerrufs wird eine etwaige Teilzahlungsvereinbarung hinfällig.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 5 Rücktritt
two S ist zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn Irrtümer auftreten, die sich aus Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern ergeben.

§ 6 Leistung/Lieferung
(1) Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von two S.
(2) Lieferung oder Leistung erfolgen an die von Vertragspartner angegebene Liefer- oder eMail-Adresse auf dessen Kosten.
(3) Angaben über Liefer- und Leistungsfristen und -arten sind unverbindlich. Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen. two S ist zu Teillieferungen/-leistungen berechtigt, soweit die Interessen von Vertragspartner dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
(4) two S ist berechtigt von der Bestellung des Kunden abweisende, geänderte und angepasste Produkte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit der der bestellten Produkte entspricht.
(5) Erfüllungsort ist der Sitz bzw. das Auslieferungslager von two S, soweit Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Die Gefahr geht mit Versendung der Ware bzw. der Leistung auf Vertragspartner über, auch wenn die Lieferung im gleichen Ort oder in Form von Teilleistungen erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern trägt two S die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sowohl für die Hin- als auch für eine mögliche Rücksendung aufgrund Widerrufs.
(6) Gerät two S mehr als vier Wochen in Verzug, so ist Vertragspartner nach einer schriftlich oder in Textform gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss von Ansprüchen zur Kündigung oder zum Rücktritt berechtigt. Beruht der Verzug auf mindestens grober Fahrlässigkeit von two S, so ist two S zum Ersatz des von Vertragspartner nachgewiesenen Schadens verpflichtet.
(7) Vertragspartner hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und offenkundige Mängel zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Ware als vertragsgemäß.

§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Der Preis für die Ware oder Dienstleistung ist mit Annahme des Vertragsangebots durch two S fällig. Rechnungen sind mit Zugang bei Vertragspartner ohne Abzug sofort fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 3. Tage nach Absendung bei two S, egal ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.
(2) Bei vollständigem oder teilweisen Zahlungsverzug ist two S berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, gelieferte Waren auf Kosten von Vertragspartner zurück zu verlangen, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. vom Vertrag zurück zu treten. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die two S gegen Vertragspartner zustehen, bleibt Ware Eigentum von two S (Vorbehaltsware).
(2) Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die daraus oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an two S ab. two S ermächtigt Vertragspartner widerruflich, die an two S abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird Vertragspartner auf das Eigentum von two S hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten von Vertragspartner ist two S berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu fordern oder Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurückforderung sowie in der Pfändung durch two S liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung beginnt mit der Zurverfügungstellung der Leistung bzw. der Ware am Erfüllungsort.
(2) Die Gewährleistung ist zunächst auf Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Vertragspartner ist jedoch berechtigt, nach dreimaligem Fehlschlagen die Herabsetzung der entsprechenden Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Rechte hat Vertragspartner wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes nicht.
(3) Die Gewährleistung für die Kombinierbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistung oder Ware mit Produkten und Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.
(4) Soweit Vertragsgegenstand ein Kauf von Standardsoftware ist, wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden können.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch Vertragspartner oder Dritte unsachgemäß installiert oder genutzt bzw. selbständig gewartet, repariert, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, Vertragspartner weist nach, das diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt fernen, wenn ohne schriftliche Zustimmung von two S technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden. Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten vorstehende Bestimmungen erst mit Ablauf von sechs Monaten nach Gefahrübergang auf Vertragspartner.
(6) Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die für die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch sind. Soweit danach zulässig, ist die Gewährleistungsfrist auf 3 Monate beschränkt.

§ 10 Haftung
(1) Die Haftung von two S ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder two S ausdrücklich und in der Form, der Vertragsänderungen unterliegen, eine Garantie übernommen hat. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit zudem auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, wegen Mangelfolgeschäden sowie bei Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Nebenpflichten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit gegenüber jedermann auf die Verletzung von Kardinalpflichten bzw. wesentlichen Pflichten beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von two S oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von two S beruhen, ist nicht beschränkt.
(2) two S haftet für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen und für den Bestand, den inhaltlichen Umfang und den Namen einer Website, eines Web-Angebots und einer Domain nur im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten. In demselben Umfang haftet two S dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.
(3) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet two S nur, wenn Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Datensicherung nachgekommen ist.
(4) Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von two S, nicht dagegen für die Fälle, in denen zwingende gesetzliche Bestimmungen einen Haftungsbeschränkung ausschließen.
(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von two S liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat two S auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen two S, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
(6) Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von sechs Monaten ab Kenntnis des schädigenden Ereignisses sowie des Schädigers. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Aufrechnung / Zurückbehaltung
(1) Gegen Ansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufgerechnet werden.
(2) two S ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden von Vertragspartner zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist two S dementsprechend auch berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptforderung zu verrechnen.
(3) Zurückbehaltungsrechte stehen two S wegen Ansprüchen aus dem gesamten Vertragsverhältnis und nicht nur aus jedem Einzelvertrag zu.

§ 12 Sonderbestimmungen für Lieferungen in das Ausland
Soweit gelieferte Waren deutschen Aus- oder Einfuhrkontrollen unterliegen, z. B. beim Reimport, ist Vertragspartner für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag und seine Anlagen, einschließlich dieser AGB, enthalten sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Sie ersetzen alle früheren - auch stillschweigenden - Abreden.
(2) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von two S.
(4) Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
(5) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von two S, soweit Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. two S ist berechtigt, am Sitz von Vertragspartner oder an jedem sonst nach deutschem Recht zulässigen Gerichtsstand zu klagen.

 

Gender-Hinweis

Bei der two S achten wir die Individualität und Vielfalt unserer Kunden und Mitarbeiter. In unserer Kommunikation verwenden wir das generische Maskulinum, um die Sprache zu vereinfachen, ohne dabei Geschlechtervorurteile auszudrücken. Wir möchten betonen, dass wir die Würde aller Menschen unabhängig von Geschlecht respektieren. Die Verwendung des generischen Maskulinums soll keinesfalls andere Geschlechtsidentitäten abwerten. Unsere Wahl dieser Sprachform zielt darauf ab, unsere Kommunikation klar und verständlich zu gestalten, während wir gleichzeitig die Gleichberechtigung und Würde aller Menschen fördern und respektieren.